Wednesday, November 16, 2016

Ausflüge Politik

Ausflüge Politik Schulausflüge sind strukturierte Lernerfahrungen durch oder unter der Schirmherrschaft der, der Schule, die an die Schule vor Ort externe durchgeführt werden, zur Verfügung gestellt. Sie können Risiken. Die Richtlinien und Verfahren sind an der Verwaltung dieser Risiken gerichtet. 1. Ziele - Grundsatzerklärung 1.1 Bestimmung der pädagogischen Wert einer Exkursion muss den Bedürfnissen und Ressourcen der Schule, die Bedürfnisse der Studenten und der Gesamtlernprogramm zu nehmen. Ausflüge sind inklusive, und alle Schüler in der spezifischen Lerngruppe sind, die Möglichkeit, teilzunehmen. Eine Sorgfaltspflicht richtet sich an Studierende im schulischen Umfeld und während auf Ausflügen zu verdanken. Sorgfaltspflicht der Abteilung, um Studenten für die Dauer von einem Ausflug zu verdanken kann nicht von der Schule an die Eltern, Betreuer, Freiwilligen oder Mitarbeiter von externen Organisationen delegiert werden. Die Verpflichtung zur vermuteten Gefahr für Kinder und Jugendliche zu berichten gilt in allen Phasen einer Exkursion, wie es in der Schule tut Eine Risikobewertung durchgeführt werden soll, und ein Risiko-Management-Plan, bevor eine Zulassung für jeden Ausflug entwickelt. Unterzeichnet Einverständniserklärungen Erteilung der Genehmigung für Studenten, um in Ausflüge und ein medizinisches Informationsformular teilnehmen, um von den Eltern oder Bezugspersonen erhalten werden. Sicheren Transport bzw. eine sichere Wanderweg ist für Ausflüge organisiert werden. Die Schüler müssen in geeigneter Weise zu jeder Zeit während auf Ausflügen, einschließlich, wenn Tiere angetroffen verhalten. 2. Audience und Anwendbarkeit 2.1 Diese Richtlinie gilt für alle Schulen. Wohnhochschulen unterliegen besonderen zusätzlichen Verfahren im Hinblick auf die Studenten in der Residenz. Bildung und Ausbildung Einheiten in Juvenile Justice Centres unterliegen zusätzlichen spezifischen Protokolle. Ausflüge mit Kindern im Vorschulalter unterliegen spezifischen Protokolle unter der Serviceleistungen für Kinder Verordnung 2004 (siehe Durchführungsverfahren für Details). Regelmäßige wöchentliche Schulsport wird nicht als ein Ausflug zu betrachten, sondern unterliegt den Betriebs - und Genehmigungsverfahren. Besuche von Sportmannschaften und Interpreten angeordneten und nach Abteilung Bildung und Ausbildung Zustand Büroeinheiten und regionalen Stellen durchgeführt werden, nicht als Ausflüge angesehen, unterliegen jedoch bestimmten Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Wohlfahrt Verfahren. 3. Kontext 3.1 Die Abteilung für allgemeine und berufliche Bildung ist bestrebt, eine sichere, diszipliniert und hochwertige Lernumgebung, in der die Schüler ihre individuellen Talente, Interessen und Fähigkeiten durch ein Curriculum, das die geistige, körperliche, soziale und moralische Entwicklung der Schüler fördert Entwicklung verpflichtet. Ausflüge sind Teil der Qualitäts Lehr - und Lernprogramme. Ausflüge sind eine wertvolle Lehr - und Lern ​​Fahrzeug, oft integraler Qualitäts Lehrplan Lieferung dadurch, dass sie den Zugang zu Lehrinhalte und Lernerfahrungen in der Schule nicht verfügbar ist. Schulausflüge variieren in Bezug auf den Lehrplan Schwerpunkt, die beteiligten Studenten, die Dauer der Auslenkung und der Ausflug Veranstaltungsort (e). Die Studentengruppe die Teilnahme an der Exkursion kann eine Klasse oder Klassen oder Schüler aus einer Anzahl von Klassen gezogen werden. Es kann sich beispielsweise ein Team, eine Performance-Gruppe oder ein Publikum für eine Leistung. Ein Ausflug kann von einem kurzen Besuch von weniger als einer Stunde zu einer in der Region liegen, in eine ausgedehnte Reise besetzen eine Reihe von Tagen oder Wochen erfordern Nacht oder langfristige Unterkunft. Einige Ausflüge beinhalten Auslandsreisen. Besondere zusätzliche obligatorische Verfahren beziehen sich auf solche Ausflüge. Lernen am Arbeitsplatz wird nicht durch diese Politik abgedeckt. Siehe Durchführungsverfahren. Die Abteilung für allgemeine und berufliche Bildung übernimmt keine Haftung für privat angeordneten Touren. 4. Pflichten und Delegationen 4.1 Ein Schulausflug initiiert, organisiert und von einer Schule betreut und vom Auftraggeber und, wenn mehr als eine Schule beteiligt ist genehmigt, die Prinzipien der teilnehmenden Schulen. Overseas Exkursionen müssen die Billigung des Auftraggebers haben und von der Regionaldirektor auf Empfehlung der Schulbildung zur Freigabe vorgelegt wird. Sorgfaltspflicht der Abteilung, um Studenten für die Dauer von einem Ausflug zu verdanken kann nicht von der Schule an die Eltern, Betreuer, Freiwilligen oder Mitarbeiter von externen Organisationen delegiert werden. 5. Überwachung, Auswertung und Berichtspflichten 5.1 Schulbildung Direktoren sind verpflichtet, die Schule Einhaltung dieser Richtlinie überwachen. Schulen sind regelmäßig zu überprüfen und aktualisieren ihre Verfahren für die sichere Durchführung von Ausflügen auf der Grundlage der langjährigen Implementierungserfahrung, systemisch und lokal produzierten Risikoprofile und die Bewertung der Lehr - und Lernergebnisse. Auftraggeber sind, um kontroverse Themen oder Ereignisse auftreten, während Mitarbeiter und Studenten sind auf Ausflügen, im Einklang mit dem Incident Reporting Policy Report. (Intranet-Zugang nur) Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung Anforderungen siehe Durchführungsverfahren. 6. Kontakt Director, Arbeit Gesundheit und Sicherheit, Telefon (02) 9707 6226, in Bezug auf Risikomanagement und Risikoprofile für Ausflugsmöglichkeiten.


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